Ruhr-Sieg-Netz

Wir verbinden Menschen,
Orte und Herzen.

Mit unseren modernen Zügen sind wir täglich für dich unterwegs – zwischen Essen und Iserlohn (RE 16), Hagen und Siegen (RB 91) sowie Bochum und Gelsenkirchen (RB 46). Zuverlässing, sicher und  klimafreundlich. #stadtlandvias

Mehr über uns

Streckennetz

Zum Ruhr-Sieg-Netz gehören die Linien RE 16 (Essen – Hagen – Iserlohn), RB 91 (Hagen – Iserlohn/Siegen) und RB 46 (Bochum – Gelsenkirchen). Damit bedient VIAS sowohl relevante Zentren des Ruhrgebiets als auch im Siegerland/Südwestfalen mit Kleinstädten und ländlichem Raum. Die Verkehrsleistung hat einen Umfang von rund 2,5 Millionen Zugkilometern im Jahr, 

  • RE 16 „Ruhr-Sieg-Express“: Essen – Hagen – Iserlohn
  • RB 91 „Ruhr-Sieg-Bahn“: Hagen – Finnentrop – Siegen
  • RB 46 „Glück-auf-Bahn“: Bochum – Gelsenkirchen
Allgemeine Tarifinformationen

Das Ruhr-Sieg-Netz unterliegt mit seinem Streckennetz den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR).

Bei Fahrten, die über den NWL hinausgehen, gelten vom Westfalen-Tarif abweichende Regelungen. Weitere Informationen:

Mit dem EinfachWeiterTicket NRW sind Sie einfach und unkompliziert in ganz NRW (VRR, AVV, VRS, WT) unterwegs. Voraussetzung ist, dass Sie eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzen.

WT App und VRR App für das Smartphone

Die App des Westfalentarif (WT) und die VRR App sind Ihre individuelle Fahrplanauskunft und gelten für den Fahrplan des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Zweckverband Westfalen-Lippe bzw. im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die Apps zeigen Ihnen aber auch Verbindungen in angrenzende Verkehrsverbünde wie dem VRS und dem AVV an. Auf Ihrer Strecke gibt’s eine Verspätung? Auch darüber informieren Sie die Apps. Die Apps bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, Tickets wie z.B. Einzelfahrkarten, Tages- oder Monatskarten einfach, schnell und bargeldlos direkt mit dem Smartphone zu kaufen.

Mobilitätsgarantie

Mit der Mobilitätsgarantie haben Sie Anspruch auf Ausgleich bei Verspätungen von Bus oder Bahn. Die Mobilitätsgarantie findet in allen neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarifen sowie im NRW-Tarif Anwendung – und das unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Mehr Informationen zur Mobilitätsgarantie finden Sie bei mobil.nrw.

Gültigkeit von DB Fahrausweisen auf den Linien RE 16, RB 91 und RB 46

Auf den Linien der VIAS im Ruhr-Sieg-Netz gelten grundsätzlich sämtliche DB-Fahrausweise, die an den Ticketschaltern der Deutschen Bahn vertrieben werden. Die Bahncard 100 ist im gesamten Ruhr-Sieg-Streckennetz der VIAS gültig.

Bei der Ausgabe und Verwendung von DB-Tickets im Rahmen von Sonderaktionen sowie -rabatten hat sich der Fahrgast im Vorfeld der Fahrt über die Gültigkeit des jeweiligen Tickets bei der VIAS zu informieren.

Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit

Bitte beachten Sie, dass je Fahrrad entfernungsabhängig ein Fahrrad-Ticket zu lösen ist. Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von bis zu fünf bis sieben Fahrrädern möglich. In Türbereichen sowie in Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.

Zu bestimmten Zeiten kann es leider zu Kapazitätsengpässen kommen. Hierbei bitten wir Sie um Rücksicht: Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl haben immer Vorrang bei der Beförderung. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen sollten Sie daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.

Falls Sie in Gruppen reisen, bitten wir Sie, sich bei uns telefonisch unter der Telefonnummer 06078 – 966 930 vorab über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme zu informieren.

Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme Ihrer Fahrräder.

Fahrpläne

Kundendialog

Anregung & Kritik

Für alle Anliegen zu den VIAS-Linien in NRW / im Gebiet des NWL und des VRR erreichen Sie unser zentrales Kundenservice-Center per E-Mail unter

service@vias-online.eu

oder telefonisch unter

06078 – 966 930

Fundsachen & Beförderungsbedingungen

Fahrgäste, die einen Gegenstand auf den Linien RE 16, RB 91 und RB 46 verloren haben, wenden sich bitte an den Fundservice der DB:

Fundservice-​Hotline der DB: 030 586020909
(Mo – Sa von 8-20 Uhr, sonn- und feiertags von 10-20 Uhr)

Auch die DB-​Servicemitarbeiter*innen in den Bahnhöfen helfen Ihnen gerne weiter. Eine Abholung bzw. ein Versand der Fundsachen ist nach Rücksprache mit der DB zu klären.

Informationen zu den Beförderungsbedingungen in NRW finden Sie hier.

Fahrgastrechte

Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als Kundin und Kunde haben Sie bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall Ihres Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen. Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung eines Zuges der VIAS Rail GmbH oder der VIAS GmbH erfolgt per E-Mail an

service@vias-online.eu  

über die

VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach

Füllen Sie bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus.

Benötigt wird außerdem das Ticket (digital als Scan oder Bild, in Papierform als Original bzw. Ausdruck) sowie alle weiteren relevanten Belege (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr, Taxiquittung oder Hotelrechnung). Erstattungen/Entschädigungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten, ab Fahrtag, gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags innerhalb eines Monats erfolgen wird.

Weitere Informationen:

www.fahrgastrechte.info

Die Einhaltung der gesetzlich verankerten Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr werden vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht. Die Fahrgastrechte beinhalten unter anderem Regelungen zum Beförderungsvertrag, zu Fahrpreisentschädigungen und –erstattungen bei Verspätungen, zum Umgang mit mobil eingeschränkten Personen und zur Reisendeninformation.

Hält ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer, ein Bahnhofsbetreiber oder Reiseveranstalter die Fahrgastrechte nicht ein, können Sie beim EBA Beschwerde einlegen. Auf eine Beschwerde hin prüft das EBA zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Eisenbahnunternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).

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