NIEDERRHEIN-NETZ
Streckennetz
Das Niederrhein-Netz umfasst die Linien RE 19 (Rhein-IJssel-Express) von Düsseldorf über Wesel nach Arnhem und Bocholt, sowie RB 35 (Emscher-Niederrhein-Bahn) von Mönchengladbach über Krefeld und Duisburg nach Gelsenkirchen. Das Netz hat einen Leistungsumfang von ca. 2,7 Millionen Zugkilometern pro Jahr.
- RE 19 „Rhein-IJssel-Express“: Düsseldorf Hbf – Duisburg – Oberhausen – Dinslaken – Wesel – Bocholt / Emmerich – Emmerich-Elten – Zevenaar – Arnheim
- RB 35 „Emscher-Niederrhein-Bahn“: Mönchengladbach – Viersen – Krefeld – Duisburg – Oberhausen – Essen – Gelsenkirchen

Allgemeine Tarifinformationen
Das Niederrhein-Netz unterliegt den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR).
Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen, gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:
Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten.
Mit dem EinfachWeiterTicket NRW sind Sie einfach und unkompliziert in ganz NRW (VRR, AVV, VRS, WT) unterwegs. Voraussetzung ist, dass Sie eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzen.
Innerhalb der niederländischen Gebiete kann der VRR-Tarif nicht genutzt werden, sondern stets für den Übergang zwischen dem VRR und den angrenzenden niederländischen Städten. Die Linien zwischen dem VRR-Verkehrsraum und Venlo, Nijmegen und Arnhem können mit dem Verbundtarif genutzt werden. Informationen in niederländischer Sprache rund um die grenzüberschreitenden Verbindungen finden Interessierte in der untenstehenden Broschüre.
VRR App auf dem Smartphone
Die VRR App ist Ihre individuelle Fahrplanauskunft und gilt für den Fahrplan des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die VRR App zeigt Ihnen aber auch Verbindungen in angrenzende Verkehrsverbünde wie dem VRS und dem AVV an. Auf Ihrer Strecke gibt’s eine Verspätung? Auch darüber informiert Sie die VRR App. Die App des VRR bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Tickets wie z.B. Einzelfahrkarten, Tages- oder Monatskarten einfach, schnell und bargeldlos direkt mit dem Smartphone zu kaufen.
Mobilitätsgarantie
Mit der Mobilitätsgarantie haben Sie Anspruch auf Ausgleich bei Verspätungen von Bus oder Bahn. Die Mobilitätsgarantie findet in allen neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarifen sowie im NRW-Tarif Anwendung – und das unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Mehr Informationen zur Mobilitätsgarantie finden Sie bei mobil.nrw.

















Gültigkeit von DB Fahrausweisen auf Linien des Niederrhein-Netzes
Auf den Linien der VIAS im Niederrhein-Netz gelten grundsätzlich sämtliche DB Fahrausweise, die an den Ticketschaltern der Deutschen Bahn vertrieben werden. Die Bahncard 100 ist auf allen deutschen Streckenabschnitten des Niederrhein-Netzes der VIAS gültig.
Bei der Ausgabe und Verwendung von DB-Tickets im Rahmen von Sonderaktionen sowie -rabatten hat sich der Fahrgast im Vorfeld der Fahrt über die Gültigkeit des jeweiligen Tickets bei der VIAS zu informieren.

Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit
Bitte beachten Sie, dass je Fahrrad entfernungsabhängig ein Fahrrad-Ticket zu lösen ist.
Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von bis zu fünf bis sieben Fahrrädern möglich. In Türbereichen sowie in Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.
Zu bestimmten Zeiten kann es leider zu Kapazitätsengpässen kommen. Hierbei bitten wir Sie um Rücksicht: Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl haben immer Vorrang bei der Beförderung. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen sollten Sie daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.
Falls Sie in Gruppen reisen, bitten wir Sie, sich bei uns telefonisch unter der Telefonnummer 06078 – 966 930 vorab über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme zu informieren.
Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme Ihrer Fahrräder.
Kundendialog
Anregung & Kritik
Für alle Anliegen zu den Linien in NRW / im Gebiet des VRR erreichen Sie unser zentrales Kundenservice-Center per E-Mail unter
oder telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr unter
06078 – 966 930
Kundenanlaufstelle in Duisburg
Die Kundenanlaufstelle für das Niederrhein-Netz der VIAS übernimmt das Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG). Sie finden das DVG Kundencenter direkt am Duisburger Hauptbahnhof, Harry-Epstein-Platz.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 18:30 Uhr
Samstag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Fundsachen & Beförderungsbedingungen
Fahrgäste, die einen Gegenstand auf den Linien RE 19 oder RB 35 verloren haben, wenden sich bitte an den Fundservice der DB:
Fundservice-Hotline der DB: 030 586020909
(Mo – Sa von 8-20 Uhr, sonn- und feiertags von 10-20 Uhr)
Auch die DB-Servicemitarbeiter*innen in den Bahnhöfen helfen Ihnen gerne weiter. Eine Abholung bzw. ein Versand der Fundsachen ist nach Rücksprache mit der DB zu klären.
Informationen zu Anliegen dieser Art, die die Linien RB 34 oder RB 39 betreffen, finden Sie hier.
Informationen zu den Beförderungsbedingungen in NRW finden Sie hier.
Fahrgastrechte
Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als Kundin und Kunde haben Sie bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall Ihres Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen. Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung eines Zuges der VIAS Rail GmbH oder der VIAS GmbH erfolgt per E-Mail an
über die
VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach
Füllen Sie bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus.
Benötigt wird außerdem das Ticket (digital als Scan oder Bild, in Papierform als Original bzw. Ausdruck) sowie alle weiteren relevanten Belege (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr, Taxiquittung oder Hotelrechnung). Erstattungen/Entschädigungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten, ab Fahrtag, gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags innerhalb eines Monats erfolgen wird.
Weitere Informationen:
Die Einhaltung der gesetzlich verankerten Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr werden vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht. Die Fahrgastrechte beinhalten unter anderem Regelungen zum Beförderungsvertrag, zu Fahrpreisentschädigungen und –erstattungen bei Verspätungen, zum Umgang mit mobil eingeschränkten Personen und zur Reisendeninformation.
Hält ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer, ein Bahnhofsbetreiber oder Reiseveranstalter die Fahrgastrechte nicht ein, können Sie beim EBA Beschwerde einlegen. Auf eine Beschwerde hin prüft das EBA zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Eisenbahnunternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).