ERFT-SCHWALM-NETZ

Streckennetz


Im Erft-Schwalm-Netz werden zwei verschiedene Strecken befahren.

Einerseits wird durch die Düssel-Erft-Bahn (RB39) die Verbindung zwischen Düsseldorf und Bedburg hergestellt, andererseits wird durch die Schwalm-Nette-Bahn (RB34) eine Anlaufstelle für Fahrten zwischen Dalheim und Mönchengladbach geschaffen.
In Mönchengladbach befindet sich dabei auch eine Tankstelle der VIAS Rail GmbH, bei der die Züge aus dem Erft-Schwalm-Netz betankt werden.
Das Erft-Schwalm-Netz nimmt durch seine Stellung eine zentrale Rolle für Pendler ein, welche aus den Gebieten Bedburg bzw. Dalheim in die Ballungsgebiete pendeln.

  • RB34 „Schwalm-Nette-Bahn“: Dalheim – Dalheim-Arsbeck – Wegberg – Mönchengladbach-Genhausen – Mönchengladbach-Rheindahlen – Rheydt Hbf – Mönchengladbach Hbf
  • RB39 „Düssel-Erft-Bahn“: Düsseldorf Hbf – Neuss Hbf – Holzheim (b Neuss) – Kapellen-Wevelinghoven – Grevenbroich – Gustorf – Frimmersdorf – Bedburg (Erft)
Allgemeine Tarifinformationen

Auf den folgenden Streckenabschnitten der RB34 und RB39 gilt der VRR-Tarif:

  • RB34: Mönchengladbach Hbf – Rheydt Hbf – Mönchengladbach-Rheindahlen – Mönchengladbach-Genhausen
  • RB39: Düsseldorf Hbf – Neuss Hbf – Holzheim (b Neuss) – Kapellen-Wevelinghoven – Grevenbroich – Gustorf – Frimmersdorf

RB34: Bitte beachten Sie, dass die Haltepunkte Wegberg, Dalheim-Arsbeck und Dalheim zum Verbundgebiet des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) zählen. Hier gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten.

RB39: Bitte beachten Sie, dass Bedburg (Erft) zum Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) zählt. Hier gilt der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten.

Die Gebiete des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) gehören beide zu dem Kooperationsraum von Go.Rheinland.

Für Fahrten über den jeweiligen Verbundraum hinaus haben Zeitkarteninhaber der Verbünde AVV, VRR und VRS die Möglichkeit, Ihr Ticket mit dem EinfachWeiterTicket NRW aufzuwerten.

VRR App auf dem Smartphone

Die VRR App ist Ihre individuelle Fahrplanauskunft und gilt für den Fahrplan des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die VRR App zeigt Ihnen aber auch Verbindungen in angrenzende Verkehrsverbünde wie dem VRS und dem AVV an. Auf Ihrer Strecke gibt’s eine Verspätung? Auch darüber informiert Sie die VRR App. Die App des VRR bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Tickets wie z.B. Einzelfahrkarten, Tages- oder Monatskarten einfach, schnell und bargeldlos direkt mit dem Smartphone zu kaufen.

Mobilitätsgarantie

Mit der Mobilitätsgarantie haben Sie Anspruch auf Ausgleich bei Verspätungen von Bus oder Bahn. Die Mobilitätsgarantie findet in allen neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarifen sowie im NRW-Tarif Anwendung – und das unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Mehr Informationen zur Mobilitätsgarantie finden Sie bei mobil.nrw.

Gültigkeit von DB Fahrausweisen auf Linien des Erft-Schwalm-Netzes

Auf den Linien der VIAS im Erft-Schwalm-Netz gelten grundsätzlich sämtliche DB Fahrausweise, die an den Ticketschaltern der Deutschen Bahn vertrieben werden. Die Bahncard 100 ist im gesamten Erft-Schwalm-Netz der VIAS gültig.

Bei der Ausgabe und Verwendung von DB-Tickets im Rahmen von Sonderaktionen sowie -rabatten hat sich der Fahrgast im Vorfeld der Fahrt über die Gültigkeit des jeweiligen Tickets bei der VIAS zu informieren.

Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit

Bitte beachten Sie, dass je Fahrrad entfernungsabhängig ein Fahrrad-Ticket zu lösen ist.
Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von bis zu fünf bis sieben Fahrrädern möglich. In Türbereichen sowie in Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.

Zu bestimmten Zeiten kann es leider zu Kapazitätsengpässen kommen. Hierbei bitten wir Sie um Rücksicht: Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl haben immer Vorrang bei der Beförderung. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen sollten Sie daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.

Falls Sie in Gruppen reisen, bitten wir Sie, sich bei uns telefonisch unter der Telefonnummer 06078 – 966 930 vorab über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme zu informieren.

Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme Ihrer Fahrräder.

Fahrpläne

Kundendialog

Anregung & Kritik

Für alle Anliegen zu den Linien in NRW / im Gebiet des VRR erreichen Sie unser Kundenservice Center per E-Mail unter

service@vias-online.eu

oder telefonisch

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr unter 06078 –  966 930

 

Fundsachen & Beförderungsbedingungen

Haben Sie etwas in einem unserer Züge vergessen oder verloren?

Die zentrale Servicestelle hierfür ist das Kundencenter der Stadtwerke Neuss.

Adresse: Krefelder Straße 38, 41460 Neuss
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr.
Telefon: 02131 5310 312
Telefax: 02131 5310 313

Nähere Informationen finden Sie hier.

Informationen zu den Beförderungsbedingungen in NRW finden Sie hier.

Fahrgastrechte

Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als Kundin und Kunde haben Sie bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall Ihres Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen. Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung eines Zuges der VIAS Rail GmbH oder der VIAS GmbH erfolgt per E-Mail an

service@vias-online.eu  

über die

VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach

Füllen Sie bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus.

Benötigt wird außerdem das Ticket (digital als Scan oder Bild, in Papierform als Original bzw. Ausdruck) sowie alle weiteren relevanten Belege (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr, Taxiquittung oder Hotelrechnung). Erstattungen/Entschädigungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten, ab Fahrtag, gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags innerhalb eines Monats erfolgen wird.

Weitere Informationen:

www.fahrgastrechte.info

Die Einhaltung der gesetzlich verankerten Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr werden vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht. Die Fahrgastrechte beinhalten unter anderem Regelungen zum Beförderungsvertrag, zu Fahrpreisentschädigungen und –erstattungen bei Verspätungen, zum Umgang mit mobil eingeschränkten Personen und zur Reisendeninformation.

Hält ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer, ein Bahnhofsbetreiber oder Reiseveranstalter die Fahrgastrechte nicht ein, können Sie beim EBA Beschwerde einlegen. Auf eine Beschwerde hin prüft das EBA zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Eisenbahnunternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der VIAS Rail GmbH

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google