ODENWALDBAHN

Streckennetz

Die hessische Odenwaldbahn verbindet die Metropole Frankfurt am Main, die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Brüder-Grimm-Stadt Hanau mit beliebten touristischen Ausflugsorten im Odenwald, wie den Orten Erbach in Südhessen (RE85/RB86) und Eberbach in Baden-Württemberg (RE80/RB81/RB82).
Wir nutzen als Betriebs- und Instandhaltungsort die Werkstätte der Odenwaldbahn Infrastruktur GmbH in Michelstadt.

Allgemeine Tarifinformationen

Die Odenwaldbahn unterliegt mit ihrem gesamten Streckennetz den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Informationen zu den Tarifen und Tickets erhalten Sie bei der Tarifauskunft des RMV.

Für Fahrten über Eberbach/Neckersteinach hinaus gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Für Fahrten vom VRN in den Odenwald (maximal bis „Höchst-Hetschbach“) gilt neben dem RMV Tarif auch der Tarif des VRN. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Tarifauskunft des VRN.

Für ein- und ausbrechende Fahrten über den RMV hinaus (z.B. von Erbach (Odenw.) nach Göttingen über Hanau Hbf) nutzen Sie bitte die Fahrplan- und Verbindungssuche der Deutschen Bahn AG (Tarif = DB Tarif). Dort besteht zudem die Möglichkeit, Fahrkarten nach DB Tarif direkt online zu erwerben.

RMV-App auf dem Smartphone

Die perfekte Reisebegleitung: Mit der RMV-App können Sie einfach und bequem Ihre persönliche Route planen. Die App des Rhein-Main-Verkehrsverbundes bietet neben einer aktuellen Verbindungsauskunft eine praktische Kartenansicht, einen Umgebungsplan sowie lokale Liniennetzpläne. Zudem bietet Ihnen die App die Möglichkeit, Tickets wie z.B. Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten oder das Hessenticket einfach, schnell und bargeldlos direkt mit dem Smartphone zu kaufen. Unter den atuellen Verkehrsmeldungen können Sie sich außerdem über mögliche Fahrplanabweichungen informieren und sich somit rechtzeitig darauf einstellen.

Gültigkeit von DB Fahrausweisen auf Linien der Odenwaldbahn

Auf den Linien der Odenwaldbahn sind auch das Hessen-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land–Ticket sowie Fahrkarten nach Sparpreis / Europa-Spezial gültig.

Folgende DB-Mitarbeiter-Tickets gelten bei Fahrten auf den Linien der Odenwaldbahn nicht:

    • DB JobTicket M
    • NetCard (Alle Ausführungen)
    • TagesTicket M Fern F und (MFZ) Fern S+P
    • TagesTicket M Fern Zu
    • TagesTicket M Fern F Kind
    • TagesTicket M Fern Zu Kind
    • Regio Ticket M 50 H/R
    • DB & Friends
    • DB Firmenreisen
    • VIP

Bitte beachten Sie: In den Zügen der VIAS RheingauLinie (SE10) sind die DB-Mitarbeiter-Angebote wiederum gültig. Alle DB-Mitarbeiter-Angebote sind uneingeschränkt auf der RheingauLinie – RB10 gültig. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Meinzinger, Tel.: 06071-7062630.

Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit

Die Mitnahme von Fahrrädern ist innerhalb des RMV generell kostenlos möglich.

Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von bis zu neun Fahrrädern je Triebwagen möglich. Bis zu drei Fahrräder können im Mehrzweckbereich in WC-Nähe, sechs weitere im hinteren Mehrzweckbereich abgestellt werden. In Türbereichen sowie in Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.

Zu bestimmten Zeiten kann es leider zu Kapazitätsengpässen kommen. Hierbei bitten wir Sie um Rücksicht: Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl haben immer Vorrang bei der Beförderung. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen sollten Sie daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.

Falls Sie in Gruppen reisen, bitten wir Sie, sich bei uns telefonisch unter der Telefonnummer 06061-7062630 vorab über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme zu informieren.

Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme Ihrer Fahrräder.

Fahrplan (gültig ab 10.12.23)

Kundendialog

Anregung & Kritik

Sie haben Anregungen, Lob oder Kritik zum Verkehr der Odenwaldbahn?

Nutzen Sie bitte das RMV Serviceportal.

Auch telefonisch erhalten Sie jederzeit Auskunft unter dem RMV-Servicetelefon unter 069 24 24 80 24.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!

Fundsachen & Beförderungsbedingungen

Haben Sie etwas in einem unserer Züge vergessen oder verloren?

Sie erreichen unser Fundbüro von montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 06078 – 968 0010

Abholen können Sie Ihre verlorenen Gegenstände an der folgenden Adresse:
VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach

Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abholung von Fundsachen eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € zu entrichten ist. Auf Wunsch schicken wir Ihnen, gegen Porto- und Bearbeitungsgebühr in Höhe ab 10,00 €, Ihren verlorenen Artikel auch gerne zu.

Auf dem gesamten Netz der Odenwaldbahn gelten die Beförderungsbestimmungen des RMV.

Krisenberatung

Ein Unfall mit Schienenfahrzeugen, ein Suizid oder auch gewalttätige Übergriffe mit Folgen für das Zugpersonal und Fahrgäste – da braucht es nicht nur Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr.

Eine/r, der zuhören kann, tut da gut. 

In solchen Fällen steht die VIAS-Krisenberatung den Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung. Unterstützung ist für das Team selbstverständlich.

Folgende Symptome können nach einem Unfall auftreten:

  • Herzrasen
  • Unruhe
  • Angst oder Furcht
  • emotionale Taubheit
  • veränderter Konsum von Kaffee, Alkohol, Nikotin und/oder Medikamenten
  • Schlafstörungen
  • Verhaltensänderungen

Wir sind für Sie da. Nehmen Sie hier Kontakt zur VIAS-Krisenberatung auf.

E-Mail: vias.krisenberatung@web.de 

Fahrgastrechte

Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als RMV-Bahnkunde haben Sie bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall Ihres Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen.

Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung von RMV-Fahrkarten erfolgt über die

Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 11 15 42
60050 Frankfurt am Main

Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an die RMV Servicegesellschaft wenden möchten, füllen Sie bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus. Benötigt wird außerdem die RMV-Einzelfahrkarte im Original oder die RMV-Zeitkarte in Kopie sowie alle weiteren relevanten Belege im Original (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr oder Taxiquittungen). Beim HandyTicket oder bei Nutzung von RMVsmart erfolgt der Nachweis anhand der vom RMV ausgestellten Rechnungen (Quittungen) über die Fahrkartenkäufe (Einzel- und Sammelbelege). Beim eTicket RheinMain wird der Nachweis durch Angabe der Chipkartennummer im Antrag und nach Möglichkeit durch Beifügen der Belege (Quittungen), die zur betreffenden elektronischen Fahrtberechtigung erzeugt wurden, erbracht. Erstattungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Weitere Informationen:


Verbundübergreifende Verkehre & Fernverkehr

Wenn Sie eine andere Fahrkarte als eine RMV-Fahrkarte nutzen (z.B. von der Deutschen Bahn), wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte. Informationen zur Erstattung und Entschädigung finden Sie unter www.fahrgastrechte.info

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from Youtube
Vimeo
Consent to display content from Vimeo
Google Maps
Consent to display content from Google